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Izbornik

Verpflichtung der Einhaltung der Vorschhriften und  Ausschluss der Haftung des Parks

  • Die Nutzungsrichtlinien des Aquaparks Istralandia sind in kroatischer, englischer, italienischer, deutscher und slowenischer Sprache verfügbar und sind am Eingang gut sichtbar ausgehängt. Sie dienen dem Schutz der Besucher und der Aufrechterhaltung von Ordnung, Sauberkeit und der allgemeinen Sicherheit im gesamten Aquapark (Innenbereich, Zugangspunkte und Landschaftsgestaltung des Aquaparks im Freien).
  • Mit dem Kauf eines Tickets und dem Betreten des Aquaparks ist der Besucher verpflichtet, sich mit diesen Richtlinien vertraut zu machen und damit die darin festgelegten Verhaltensregeln und Bestimmungen uneingeschränkt zu akzeptieren.
  • Der Besucher bestätigt, dass er sich bewusst ist, dass er alle Dienstleistungen und Attraktionen des Aquaparks ausschließlich auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung nutzt und dass er sich der Konsequenzen bewusst ist, die sich aus dem Verstoß gegen eine in dieser Richtlinie vorgeschriebene Bestimmung ergeben.
  • Für Verletzungen und/oder Schäden, die der Besucher durch seine eigene Nachlässigkeit, sein riskantes Verhalten, die Nichteinhaltung von Beschränkungen, Warnungen und Verhaltensregeln und/oder unter dem Einfluss von Alkohol verursacht, ist das Management nicht verantwortlich.
  • Der Besucher verpflichtet sich, alle Hinweise auf Attraktionen und/oder Informationstafeln außerhalb und innerhalb des Aquaparks (alle aktuellen Anweisungen und Hinweise im Park haben Vorrang vor allgemeinen Anweisungen) sowie alle Anweisungen und Anordnungen des Aquapark-Personals einzuhalten.
  • Ein Besucher, der auch nach einer Verwarnung die Bestimmungen dieser Verordnung nicht einhält und/oder den Anweisungen und Anordnungen des Aquapark-Personals nicht folgt, kann ohne Rückerstattung des Tickets aus dem Aquapark entfernt werden.
  • Das Personal des Aquaparks ist in jedem Fall befugt, die Unterstützung von Sicherheitsbeamten und/oder Polizeibeamten in Anspruch zu nehmen.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, den entstandenen Verlust und Schaden sowohl an der Ausstattung des Aquaparks als auch am Eigentum anderer Besucher zu ersetzen.
  • Das Management behält sich das Recht vor, die Arbeitszeiten des Aquaparks bei schlechtem Wetter (Regen, Sturm, starker Wind, Dunkelheit, Nebel, eingeschränkte Sicht usw.) und/oder aus technischen Gründen die Arbeitszeiten, bzw. die Öffnungs- und Schließzeiten des Aquaparks aus Sicherheitsgründen zu korrigieren und/oder nach eigener Einschätzung zeitweise bestimmte Rutschen und Attraktionen zu schließen, bzw. nur bestimmte Rutschen und Attraktionen in Betrieb zu haben, ohne verpflichtet zu sein, dem Besucher das Eintrittsgeld zurückzugeben oder ihn an auf jegliche andere Weise entschädigen.
  • Einzelne Bereiche im Aquapark werden videoüberwacht, mit dem Ziel des Schutzes des Eigentums und um kriminelle Aktivitäten zu verhindern. Die Videos werden von autorisierten Personen überwacht und stehen nur autorisierten Personen und der Polizei zur Verfügung.
  • Das Management empfiehlt nicht, Wertsachen und größere Geldbeträge in den Aquapark zu bringen. Wenn der Besucher dies dennoch beschließt, bietet das Management die Möglichkeit, Sicherheitsschließfächer zu verwenden, ohne jedoch verpflichtet zu sein, weder diese Gegenstände zu bewachen noch Schadensersatz im Fall von Diebstahl zu leisten. Der Besucher trägt die volle Verantwortung für das Verschließen der Schließfächer, in denen er seine persönlichen Gegenstände und Kleidung zurückgelassen hat und das Management ist nicht verantwortlich für den Diebstahl und das Verschwinden derselben innerhalb des Aquaparks. Die Sicherheitsschließfächer, die am Ende der Öffnungszeiten des Aquaparks verschlossen bleiben, werden von diensthabenden Mitarbeitern geöffnet und deren Inhalt wird als verlassenes Eigentum behandelt.
  • Der Besucher hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf eigene Gefahr im dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. Das Management ist nicht verantwortlich für Fahrzeugdiebstahl, mögliche Schäden am Fahrzeug des Besuchers oder für in den Fahrzeugen zurückgelassene Gegenstände.

Öffnungszeiten und Einlass in den Aquapark

  • Die Öffnungszeiten des Aquaparks sind jeden Tag von 10:00 bis 18:00 Uhr.
  • Der Eintritt in den Aquapark ist nur während der Arbeitszeit mit dem gekauften Ticket gestattet (Ticketkauf und Eintritt sind spätestens eine Stunde vor Schließung möglich), das einen Tag gültig ist und einen Eintritt in den Aquapark ermöglicht.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen den Aquapark nur auf eigenes Risiko in Begleitung eines Elternteils oder einer Person über 18 Jahren betreten.
  • Besucher, die sich nicht selbst bewegen, anziehen oder ausziehen können und ohne die Hilfe einer anderen Person duschen und durch die Hygienebarriere gehen, um ihre Füße zu desinfizieren, sowie Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person eintreten.
  • Schwangeren, Menschen mit Herzproblemen sowie Menschen mit Nacken- und Rückenproblemen wird nicht empfohlen, den Pool und die Rutschen sowie andere Wasserattraktionen des Aquaparks zu nutzen. Diese nutzen die Dienstleistungen des Aquaparks auf eigenes Risiko.
  • Das Management kann den Einlass von Besuchern in den Aquapark vorübergehend einstellen, wenn die Kapazität des Aquaparks voll ist und den Einlass von Personen untersagen, deren Verhalten die Besucher und die Arbeit des Aquaparkpersonals stört oder gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie verstößt.

               Das Management kann folgenden Personengruppen den Zutritt verwehren:

  1. Personen, die an ansteckenden Krankheiten leiden (im Zweifelsfall kann eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden), Personen mit offenen Wunden, eventuell Hauptproblemen (z.B. Hautschuppung, Hautausschläge, Parasiten) oder Personen mit Erkrankungen die, die Gesundheit der übrigen Besucher gefährden können, wie beispielsweise: Personen mit Fieber, Husten, Augenentzündung (Konjunktivitis), Personen mit ansteckenden Krankheiten oder anstoßerregenden Krankheiten, Keimträger von Darm- oder sonstigen Erkrankungen, Personen mit Verbänden am Körper, aber auch Personen mit schmutziger und unhygienischer Kleidung.
  2. Personen die beabsichtigen den Besuch des Aquaparks zu kommerziellen Zwecken, ohne die schriftliche Genehmigung des Managements, zu nutzen.
  3. Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln stehen.
  • Der Eintritt mit einem Hund ist nur möglich, wenn der Hund gegen eine zusätzliche Gebühr (mit schriftlicher Zustimmung des Hundebesitzers) in einer speziellen Hundebox in einem separaten Teil des Aquaparks untergebracht wird.

Die Anzahl der Hundeboxen ist begrenzt und sie können nur bis zur vollständigen Belegung genutzt werden. Eine Reservierung ist nicht möglich.

  • Zusätzlich zu den bereits erwähnten Sicherheitsschränken und Boxen für Hunde können Besucher des Aquaparks gegen Aufpreis Liegestühle und Sonnenschirme (1 Set enthält 2 Liegestühle + 1 Sonnenschirm), einen Familienpavillon (Pavillon mit Tisch und Bänken für max. 8 Personen) und einen Liegestuhl Pavillon (max. 2 Personen) nutzen.

Das oben Angeführte kann nicht im Voraus reserviert werden.

  • Besucher können das sog. „bargeldlose“ Armband für die bargeldlose Zahlung innerhalb des Parks nutzen, mit der Verpflichtung, das Armband zurückzugeben, für das eine Kaution erhoben wird.

Der Betrag der berechneten Kaution wird dem Besucher bei der Rückgabe des Armbands zurückerstattet.

Wichtige Informationen über die Nutzung der Schwimmbecken und der Rutschen

  • Bei der Nutzung des Pools muss der Besucher einen sauberen Badeanzug/Badehose tragen (das Baden ist nur im Badeanzug/Badehose gestattet, Kinder bis 3 Jahren nur in wasserdichten Windeln) und muss vor dem Betreten des Pools eine Duschkabine benutzen (obligatorische Dusche) sowie durch die Hygienebarriere (Fußbad) gehen.
  • Der Besucher darf sich nur an den dafür vorgesehenen Orten, in den Umkleidekabinen oder in den Umkleidekabinen im Freien aus- und anziehen.
  • Es ist verboten Elektrogeräte sowie Glasverpackungen und andere Glasgegenstände (z.B. Glasbecher und Glasflaschen) in den Bereich um den Pool zu bringen.
  • Nichtschwimmer sind im Wellenbad (Wavepool) nicht gestattet.
  • Nichtschwimmer können nur in denen dafür ausgewiesenen Pools (oder Teilen des Pools) und nur auf eigenes Risiko und in Begleitung eines Erwachsenen/Schwimmers baden.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, die Anweisungen zur Nutzung der Rutschen zu befolgen, die vorgeschriebenen Passagen und Eingänge zu den Rutschen zu nutzen, allen Informationen und Warnungen zu folgen sowie den Anweisungen des Aquapark-Personals zur Nutzung der Rutschen und zur Verwendung anderer Geräte mit äußerster Vorsicht Folge zu leisten.
  • Die Aufnahme bzw. die Kapazität der Attraktionen im Aquapark ist zur Sicherheit der Besucher, nach Herstelleranweisung beschränkt.  
  • Das Management garantiert nicht die uneingeschränkte Nutzung aller Attraktionen im Aquapark ohne Wartezeiten.
  • Nur jeweils ein Besucher nach dem Anderen darf die Rutschen benutzen, erst nachdem er vom Aquaparkpersonal ein Signal erhält oder durch Einhaltung des grünen Ampelsignals und der Besucher ist verpflichtet, die Position zu überprüfen, in der das Rutschen erlaubt ist und den Pool so schnell wie möglich zu verlassen, um Kollisionen und Verletzungen zu vermeiden.
  • Das maximal zulässige Gewicht des Nutzers der Wasserrutsche beträgt 150 kg.  
  • Die Möglichkeiten der Nutzung der Attraktionen und Rutschen seitens von Kindern sind auf den Informationstafeln jeder einzelnen Attraktion und Rutsche angegeben. Diese Einschränkungen müssen strikt eingehalten werden.
  • Wenn der Benutzer der Rutsche eine Brille trägt, muss diese mit einem Gummiband befestigt werden, um die Möglichkeit eines Bruchs oder einer Verletzung der Benutzer der Attraktionen zu vermeiden.
  • Um die Möglichkeit von Verletzungen beim Herunterrutschen auf den Rutschen zu vermeiden, dürfen keine Gegenstände aus Metall, Holz, Glas oder Kunststoff usw. mitgeführt werden und der Besucher ist verpflichtet, alle entstandenen Schäden zu ersetzen.

Verbote an die sich alle Besucher halten müssen

  • Im Aquapark ist ausdrücklich verboten:

a) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken (Aquapark-Mitarbeiter haben das Recht, den Besucher zu bitten, den Inhalt ihrer Taschen und Rucksäcke beim Betreten des Aquaparks vorzuzeigen) und Glas-/Metallverpackungen

b) Das Betreten von Bereichen, die nicht für Besucher bestimmt sind, Umkleideräume und Duschen des anderen Geschlechts sowie Teile des Aquaparks, in denen der Zugang aus Sicherheits- oder technischen Gründen gekennzeichnet ist

c) Das Tauchen im Pool, wenn es nicht von Rettungsschwimmern kontrolliert wird oder organisierte Tauchkurse unter der Kontrolle autorisierter Tauchlehrer stattfinden

d) Gegenstände, die nicht zum Schwimmen und Baden bestimmt sind, in den Pool tragen, wobei das Mitbringen von Schwimmflossen und Tauchausrüstung verboten ist, sofern das Management nicht etwas  anderes bestimmt

e) In den Pool springen, im Pool selbst herumspringen, schreien (egal, ob es sich dabei um ein Spiel handelt oder nicht), pfeifen, unnötige Geräusche machen, auf den Wegen rennen (Verletzungsgefahr durch Ausrutschen), von ihnen oder anderen gefährlichen Orten springen, sich gegenseitig unter Wasser drücken und andere Besucher, Bademeister und andere Mitarbeiter des Aquaparks physisch zu belästigen und die Sicherheit der Badegäste auf jegliche Weise zu gefährden – Haftung für alle Verletzungen und/oder Schäden, die durch gegenseitiges Drücken, Schieben, ins Wasser werfen, Springen und körperlichen Kontakt zwischen zwei oder mehr Personen verursacht werden, werden ausschließlich von den Personen getragen, die an diesen Ereignissen teilgenommen haben

f) Auf den Boden und ins Wasser spucken, im Pool urinieren, Müll herumwerfen und den Aquapark verschmutzen

g) Das Rauchen von Zigaretten, Pfeifen usw. ist in den Räumlichkeiten des Serviceeingangsgebäudes und in allen geschlossenen Bereichen des Aquaparks verboten

h) Die unbefugte Nutzung von Rettungsgeräten und Erste-Hilfe-Ausrüstung, Feuerlöschern oder anderen Geräten, die der Park für Notfälle verwendet

i) Geräte, Stühle, Liegestühle, Markierungen und anderes Aquapark-Inventar eigenmächtig beschädigen, dieses verschieben, beschmutzen, austauschen oder entfernen  

j) Scharfe Glasgegenstände und andere Glasgegenstände mitbringen, die brechen und somit andere Besucher verletzen können

k) Der Verzehr von Speisen und Getränken im Poolbereich oder in anderen Bereichen, die nicht dafür vorgesehen sind. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot hat das Management das Recht, den Besucher unverzüglich aus dem Aquapark, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Tickets, zu entfernen

l) Das Fotografieren oder Filmen von Besuchern, anderen Personen oder Personengruppen ohne deren Zustimmung und Zustimmung des Managements gemäß der Datenschutz-Grundverordnung

m) Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, alle Rutschen (einschließlich Gummireifenfahrten – WaterTubing) zu benutzen, wenn der Besucher Ringe, eine Uhr, eine Halskette, Ketten, Brillen und/oder Badeanzüge mit Reißverschlüssen, Nieten, Schnallen oder Riemen trägt

l) Das Tragen und die Verwendung von Waffen jeglicher Art

o) Sich im Badebereich gegen diese Richtlinie sowie ordnungs- und vorschriftswidrig zu verhalten

p) Die Verwendung von Hygieneprodukten in den Aquapark-Pools

r) Die Nutzung von Pfeifen oder ähnlichen Geräten/Vorrichtungen zur Tonsignalwiedergabe, weil diese die Arbeit der Bademeister und des Fachpersonals im Aquapark stören können

Party starten, Tickets bestellen

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